Sie können selbst frei entscheiden, ob Sie eine/n Student/in der Psychologie bei den Untersuchungen mit Ihrem Kind dabeihaben möchten oder nicht. Kinder erleben den Kontakt mit Studierenden in der Regel als positiv. Wenn Sie sich aus Gründen des Datenschutzes unsicher sind, dann können wir Ihnen folgende Information geben: Laut internem Praktikumsvertrag sowie den gesetzlichen Bestimmungen (§ 203 StGB) sind Studierende, die ihr universitäres Praktikum in unserer Praxis absolvieren dazu verpflichtet, Verschwiegenheit im Umgang mit jeglichen personenbezogenen Informationen zu wahren, die in Klientengesprächen und beim Einblick in schriftliche Dokumente kenntlich werden.