Ja, grundsätzlich benötigen wir die Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen, bevor wir psychologische Untersuchungen bei einem Kind durchführen können. Bitte klären Sie daher im Vorfeld mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil, ob dieser mit der Durchführung der psychologischen Diagnostik bzw. Beratung in unserer Praxis einverstanden ist. Vor dem Erstgespräch müssen alle Sorgeberechtigten die relevanten rechtlichen Dokumente (Safari-Tickets) zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.