Als akademische Lehrpraxis geben wir Studierenden der Psychologie die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in der kinder- und jugendpsychologischen Arbeit zu sammeln. Dabei werden sie von uns fachlich angeleitet und eng begleitet. Sie können selbstverständlich selbst entscheiden, ob eine Studentin oder ein Student bei den Untersuchungen Ihres Kindes dabei sein darf. Viele Kinder und Jugendliche erleben den Kontakt mit Studierenden als positiv und bereichernd. Falls Sie sich insbesondere aus Datenschutzgründen unsicher sind, möchten wir Ihnen folgende Informationen geben: Studierende, die ihr universitäres Praktikum in unserer Praxis absolvieren, sind sowohl durch unseren internen Praktikumsvertrag als auch durch die gesetzlichen Bestimmungen (§ 203 StGB) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt für alle personenbezogenen Informationen, die sie im Rahmen von Klientengesprächen oder beim Einblick in schriftliche Unterlagen erhalten. Ihre Entscheidung für oder gegen die Teilnahme einer Praktikantin bzw. eines Praktikanten hat keinen Einfluss auf die Qualität oder den Ablauf der Untersuchung Ihres Kindes.
Hinterlasse einen Kommentar